1.1 Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2.1 Die Preise verstehen sich immer, auch wenn nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für Pauschalpreise.
3.1 Unsere Dienstleistungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.
3.2 Bei Nichtzahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum werden auf den Rechnungsbetrag die z.Z. gültigen Bankzinsen berechnet.
3.3 Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit möglichen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4.1 Jedes aufgestellte Gerät wurde von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren geprüft.
4.2 Der erste Tag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte der Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt.
4.3 Der Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Büdost GmbH. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen.
4.4 Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.
4.5 Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
5.1 Mess- und Diagnoseleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und den Regeln der Technik erbracht. Ein Untersuchungserfolg kann nicht garantiert werden. Untersuchungen, die zur Abwendung und Minderung des Schadens durchgeführt wurden, auch erfolglose, werden nach AVB § 2 Abs. 1 bzw. VVG § 63 Abs. 1 verrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Als erfolglos gilt nicht die Feststellung, dass kein Schaden vorliegt.
5.2 Für gewünschte Mess- und Diagnoseleistungen erhält der Auftraggeber auf Wunsch ein detailliertes schriftliches Angebot. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.
5.3 Für Mess- und Diagnoseleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, welche durch die Büdost GmbH im Angebot beschrieben werden. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.
5.4 Für die durch konstruktiv bedingte, vermeintliche, bzw. typische Leckagebilder umsonst geöffneter Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Beim Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrere Leckortungen vorgenommen werden müssen.
5.5 Für die bei Druckprüfungen auf Grund von Mängeln (z.B. marode Leitungen, Kalkablagerungen) an den zu prüfenden Leitungen entstandene Schäden und deren Folgen wird keine Haftung übernommen.
6.1 Die Stromzufuhr für unsere Geräte hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, ist die Büdost GmbH von jeder Haftung für sich daraus ergebender Nachteile und Schäden entbunden.
6.2 Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Betriebsstörungen nach § 4 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 1 hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Zahlung.
6.4 Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist die Büdost GmbH sofort schriftlich oder telefonisch zu informieren, spätestens innerhalb von 24 Stunden, um die Störung zu beseitigen.
6.5 Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für die schonenden und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich. Für sämtliche entstandene Schäden an den und durch die Geräte haftet in diesem Fall der Auftraggeber.
7.1 Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirken von außen haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten.
7.2 Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich.
7.3 Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.
8.1 Jegliche Haftung der Büdost GmbH für den unverschuldeten Ausfall oder die Beschädigung der aufgestellten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Für haftungsrelevante Schäden ist die Büdost GmbH versichert.
9.1 Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, berechtigen die Büdost GmbH zum Rücktritt vom Auftrag.
9.2 Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
11. 1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das nicht deren Wirksamkeit im Übrigen. Auch die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.